Sportrecht

Müssen Sie als Sportler, Trainer oder Verein eine wichtige Entscheidung treffen und wollen sich vorab informieren? Als Anwalt im Sportrecht stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Sportrecht

Warum ein Anwalt im Sport?

Der Sport lässt sich (bekanntlich) in den Profibereich, den Amateurbereich und den Breitensportbereich aufteilen. Im Profibereich ist es bereits gang und gäbe, dass Akteure bei wichtigen Entscheidungen durch einen Rechtsanwalt beraten werden. Zu denken ist an einen großvolumigen Werbevertrag, einen Stadionausbau oder eine Verpflichtung eines neuen Spielers. Die Tagesgeschäfte deutscher Topclubs wie THW Kiel oder Bayern München wären ohne juristische Ratgeber nicht denkbar.

Seit einiger Zeit setzen Entscheidungsträger in den Vereinen auch im Amateurbereich auf anwaltliche Beratung. Der Grund hierfür liegt in dem Anspruch nach Professionalisierung und sportlichem Erfolg. Nicht selten erhalten Trainer und Spieler im Amateurbereich Aufwandsentschädigungen oder Tor- und Auflaufprämien. Ein Rechtsanwalt im Sportrecht hilft dabei, solche Vereinbarungen mündlich oder schriftlich festzuhalten.

Doch auch im Breitensportbereich kommt es zu Situationen, in denen ein Anwalt benötigt wird. Wenn zum Beispiel ein Verein eine eSport-Abteilung gründen möchte, stellen sich rechtliche Fragen in Hinblick auf die Selbständigkeit der neuen Sparte, der Satzung des Vereins und des Vereinsrechts. Oder wenn Anwohner wegen Lärmbelästigung gegen einen Sportverein rechtlich vorgehen, sind Rechtsanwälte ebenfalls wertvolle Tippgeber.

Als Anwalt und ehemaliger Leistungssportler stehe ich Ihnen als kundiger Ansprechpartner in Sachen Sportrecht zur Verfügung. Wenn Sie eine wichtige Entscheidung treffen müssen und sich vorab über die sportrechtlichen Aspekte informieren möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.

Im Sportrecht arbeite ich überwiegend für die sportlichen Akteure. Dazu zählen neben Sportlern, Trainern und Sportfunktionären auch Vereine und Verbände. Sportler vertrete und berate ich aus allen Leistungsklassen: von den Profis und Hochleistungssportlern über den Leistungssportler im Amateurbereich bis zum Breitensportler. Zudem kann ich von Sportfunktionären wie Obmännern und Sportmanagern sowie von Trainern mandatiert werden, die juristische Beratung oder Unterstützung in eigener Sache bedürfen.

Des Weiteren vertrete und berate ich Vereine und Verbände aller Sportarten, wobei es keine Unterscheidungen zwischen Profibereich, Amateurbereich oder Breitensport gibt. Vereine haben regelmäßig anwaltlichen Beratungsbedarf, wenn Sie Verträge mit Spielern, Sportfunktionären oder Trainern eingehen. Vereine und Verbände verzeichnen häufig im Vereins- und Satzungsrecht besonderen Bedarf nach anwaltlicher Expertise.

Im Sportrecht berate ich meine Mandanten als anwaltlicher Rechtsberater und vertrete diese auf Wunsch auch nach außen. Ich berate Sportler in Vertragsfragen zu ihrem Sportler- bzw. Spielervertrag und vertrete sie in Verhandlungen mit dem Verein. Auf Seiten von Sportlern besteht regelmäßig auch Bedarf nach anwaltlicher Unterstützung bei der Verhandlung und Gestaltung von Werbeverträgen mit Sponsoren. Nicht selten geht es zudem um die Verfolgung oder die Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche aus Sportunfällen.

Trainer und Sportfunktionäre berate ich ebenfalls in Vertragsfragen und vertrete sie auch in Verhandlungen gegenüber dem jeweiligen Sportverein. Zudem spielen aktuelle arbeitsrechtliche Fragen wie die Arbeitnehmereigenschaft von Trainern besonders im Amateurbereich und Breitensport eine große praktische Rolle. Weiter erfordern die Geltendmachung und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche der Trainer und Funktionäre stets besonderes Augenmerk und taktisches Vorgehen.

Für Vereine und Verbände kommt regelmäßig eine anwaltliche Beratung im Satzungsrecht und Vereinsrecht in Betracht sowie bei Fragen zu Verbandsstrukturen. Ich berate und vertrete Vereine auch bei der Verhandlung und Gestaltung von Verträgen mit Sportlern, Trainern und Betreuern. Eine weitere Tätigkeit stellt die Abwehr von Spielerstrafen durch Sportgerichte oder durch Schiedsgerichte der Verbände dar.

Der Sport in Deutschland ist gesellschaftlich tief verankert. Das Sportrecht hingegen ist – mit Ausnahme des Profibereichs – ein relativ junges Rechtsgebiet. Das Sportrecht ist interdisziplinär, weil es sich unter anderem mit dem Schuldrecht, dem Arbeitsrecht und dem Vereinsrecht sowie dem Lizenzrecht und dem Werberecht aus vielen verschiedenen Rechtsbereichen zusammensetzt.

Das Sportrecht ist auf Grund des Einflusses der verschiedenen Rechtsdisziplinen für Anwälte ein anspruchsvolles Tätigkeitsfeld. Sofern Sie vor einer sportrechtlichen Entscheidung stehen und sich über die Tragweite und Auswirkungen informieren möchten, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen.

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