IT-Recht & Digitalisierung

Als Fachanwalt für IT-Recht stehe ich Ihnen bei allen rechtlichen Fragen rund um die Digitalisierung und den Einsatz von Informationstechnologien zur Seite. Kontaktieren Sie mich gerne für eine individuelle Beratung.

IT-Recht & Digitalisierung

Was verstehe ich unter IT-Recht?

Meine anwaltlichen Tätigkeiten im Bereich IT-Recht erstrecken sich nahezu auf das gesamte Dienstleistungsspektrum der IT- und Internetbranche. Als Fachanwalt für IT-Recht berate und vertrete ich meine Mandanten bei Abmahnungen wegen vermeintlichen Fehlverhaltens im Internet, bei Kaufverträgen in Onlineshops und biete einen Webseiten-Check-Up an. Ich kann für nahezu alle rechtlichen Belange mandatiert werden, die im Zusammenhang mit IT und Internet stehen.

Ein stets wichtiges Beratungsthema im Bereich IT-Recht ist die Umsetzung von datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Informationsverarbeitung und Datenspeicherung. Es zeigt sich, dass bei der Anwendung der DSGVO noch viele Rechtsunsicherheiten bestehen – auch bei IT-Profis. Dies gilt insbesondere bei der oftmals notwendigen Weitergabe der Daten an Dritte, damit der unternehmerische Dienstleister seinen Vertrag überhaupt ordnungsgemäß erfüllen kann. Nahezu jeder Kundenkontakt – besonders auf digitalem Weg – unterliegt datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Im Umgang mit Webseiten oder Social-Media-Profilen biete ich einen sogenannten Webseiten-Check-Up an. Ich prüfe dabei nicht nur die Webpräsenzen von Privatpersonen, Influencern, Streamern und Co., sondern auch die von Unternehmen. Bei Webseiten und Social-Media-Profilen stellen sich nicht nur Fragen nach den Pflichtangaben in Form des Impressums und der Datenschutzerklärung nach der DSGVO. Zudem kommen bei Webseiten bestimmter Anbieter wie Ärzten, Steuerberatern und Rechtsanwälten Werbebeschränkungen und weitere Pflichtangaben hinzu. Sofern Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Webpräsenzen auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen.

Im Bereich IT-Recht und Digitalisierung biete ich mit der Rechtsberatung und der anwaltlichen Vertretung beide klassischen Tätigkeitsbereiche eines Rechtsanwalts an. In der Rechtsberatung ist die Vertragsgestaltung ein wichtiger Teilbereich, wenn zum Beispiel ein Mandant Kundenverträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen für ein Online-Unternehmen benötigt. Ich berate umfassend bei der Umsetzung von Online-Shops oder digitalen Geschäftsmodellen. Neben der Erstellung von Verträgen führe ich auch rechtliche Prüfungen von Vertragsdokumenten durch, die meinen Mandanten im B2B-Bereich vorgelegt werden.

Darüber hinaus vertrete ich meine Mandanten außergerichtlich gegenüber Geschäftspartnern, Verbrauchern oder Behörden, insbesondere Datenschutzbehörden. Im Falle einer gerichtlichen Konfliktsituation übernehme ich auch hier ausgewählte Mandate. Privatpersonen unterstütze ich dabei, ihre Rechtsmittel nach der DSGVO einzusetzen. Denn Privatpersonen haben ein hohes Interesse daran zu erfahren, wer, warum, wie lange und zu welchem Zweck ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ein typisches Beratungsfeld liegt auch in der anwaltlichen Unterstützung bei sogenannten Abo-Fallen.

Schließlich ergeben sich bei Unternehmen und Privatpersonen stets Fragen bei der Verwendung von geschützten Medien im Internet wie zum Beispiel Bilder oder Musik, die ggf. in Abmahnungen enden können. Auch in diesen Fragen stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Digitalisierung beschreibt einen Prozess, der sich auf die Gesellschaft und den Geschäftsverkehr auswirkt und damit auch auf das Rechtswesen. Anders als im Bereich des IT-Rechts, sind die juristischen Konturen der Digitalisierung noch stark im Fluss – es gibt keinen umgangssprachlichen Begriff des Digitalisierungsrechts.

Ungeachtet dessen wirft die Digitalisierung spannende vereinzelte rechtliche Fragen zu ihrer praktischen Umsetzung auf. Zum Beispiel stellt sich die Frage, ob ein PDF-Vertrag, der nur auf dem Tablet unterschrieben wird, und damit lediglich digital besteht, die gleiche Rechtskraft entfaltet wie ein schriftlicher Vertrag. Solche spannenden und weiteren Fragen zur Digitalisierung beantworte ich regelmäßig in meinem Blog.

Die Digitalisierung beschreibt einen Prozess, der sich auf die Gesellschaft und den Geschäftsverkehr auswirkt und damit auch auf das Rechtswesen. Anders als im Bereich des IT-Rechts, sind die juristischen Konturen der Digitalisierung noch stark im Fluss – es gibt keinen (umgangssprachlichen) Begriff des Digitalisierungsrechts.

Ungeachtet dessen wirft die Digitalisierung spannende vereinzelte rechtliche Fragen zu ihrer praktischen Umsetzung auf. Zum Beispiel stellt sich die Frage, ob ein PDF-Vertrag, der nur auf dem Tablet unterschrieben wird, und damit „nur“ digital besteht, die gleiche Rechtskraft entfaltet wie ein schriftlicher Vertrag. Solche spannenden und weiteren Fragen zur Digitalisierung beantworte ich regelmäßig in meinem Blog.

Haben Sie Fragen?

Kontakt

Ich freue mich auf Ihre Anfrage! Für Sie bin ich 5 Tage pro Woche da und antworte im Regelfall innerhalb von 48 Stunden auf Ihre Nachricht.

Termin vereinbaren

Ich freue mich auf Sie!

Scroll to Top