IT-Recht & Digitalisierung
Stehen Sie vor einem Problem im Bereich IT oder Internet?
Bei rechtlichen Problemen kann ich Ihnen helfen.
IT-Recht & Digitalisierung
Was verstehe ich unter IT-Recht?
Im Bereich IT-Recht und Digitalisierung biete ich mit der Rechtsberatung und der anwaltlichen Vertretung beide klassischen Tätigkeitsbereiche eines Rechtsanwalts an. In der Rechtsberatung ist die Vertragsgestaltung ein wichtiger Teilbereich, wenn zum Beispiel ein Mandant Kundenverträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen für ein Online-Unternehmen benötigt. Neben der Erstellung von Verträgen führe ich auch rechtliche Prüfungen von Vertragsdokumenten durch, die meinen Mandanten im B2B-Bereich vorgelegt werden.
Darüber hinaus vertrete ich meine Mandanten außergerichtlich gegenüber Geschäftspartnern, Verbrauchern oder Behörden, insbesondere Datenschutzbehörden. Im Falle einer gerichtlichen Konfliktsituation übernehme ich auch hier ausgewählte Mandate. Privatpersonen unterstütze ich dabei, ihre Rechtsmittel nach der DS-GVO einzusetzen. Denn Privatpersonen haben ein hohes Interesse daran zu erfahren, wer, warum, wie lange und zu welchem Zweck ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Ein typisches Beratungsfeld liegt auch in der anwaltlichen Unterstützung bei sogenannten Abo-Fallen.
Schließlich ergeben sich bei Unternehmen und Privatpersonen stets Fragen bei der Verwendung von geschützten Medien im Internet wie zum Beispiel Bilder oder Musik, die ggf. in Abmahnungen enden können. Auch in diesen Fragen stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Digitalisierung beschreibt einen Prozess, der sich auf die Gesellschaft und den Geschäftsverkehr auswirkt und damit auch auf das Rechtswesen. Anders als im Bereich des IT-Rechts, sind die juristischen Konturen der Digitalisierung noch stark im Fluss – es gibt keinen umgangssprachlichen Begriff des Digitalisierungsrechts.
Ungeachtet dessen wirft die Digitalisierung spannende vereinzelte rechtliche Fragen zu ihrer praktischen Umsetzung auf. Zum Beispiel stellt sich die Frage, ob ein PDF-Vertrag, der nur auf dem Tablet unterschrieben wird, und damit lediglich digital besteht, die gleiche Rechtskraft entfaltet wie ein schriftlicher Vertrag. Solche spannenden und weiteren Fragen zur Digitalisierung beantworte ich regelmäßig in meinem Blog.
Die Digitalisierung beschreibt einen Prozess, der sich auf die Gesellschaft und den Geschäftsverkehr auswirkt und damit auch auf das Rechtswesen. Anders als im Bereich des IT-Rechts, sind die juristischen Konturen der Digitalisierung noch stark im Fluss – es gibt keinen (umgangssprachlichen) Begriff des Digitalisierungsrechts.
Ungeachtet dessen wirft die Digitalisierung spannende vereinzelte rechtliche Fragen zu ihrer praktischen Umsetzung auf. Zum Beispiel stellt sich die Frage, ob ein PDF-Vertrag, der nur auf dem Tablet unterschrieben wird, und damit „nur“ digital besteht, die gleiche Rechtskraft entfaltet wie ein schriftlicher Vertrag. Solche spannenden und weiteren Fragen zur Digitalisierung beantworte ich regelmäßig in meinem Blog.
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