Datenschutz

Haben Sie Fragen zum Datenschutz oder ein konkretes Problem? Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK Kiel) bildet das Datenschutzrecht einen meiner Schwerpunkte.
Datenschutz

Datenschutz in Deutschland

Das Recht des Datenschutzes ist ein komplexer Bereich. Der Datenschutz wird in Deutschland hauptsächlich geregelt durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“), die im Jahre 2018 in Kraft getreten ist. Daneben gibt es noch weitere Gesetze und europäische Verordnungen, die Bestimmungen zum Datenschutz enthalten. Wer sich mit datenschutzrechtlichen Fragen auseinandersetzt, sollte also einen guten Überblick über die verschiedenen Regelwerke haben.

Die DS-GVO ist ein besonderes Regelwerk. Mit ihr soll das gesamte europäische Datenschutzrecht ein einheitliches rechtliches Fundament erhalten. Dazu besteht die DS-GVO aus nur 99 Artikeln, in denen die Regelungen in unterschiedlicher Ausführlichkeit enthalten sind. Mit der DS-GVO sollten möglichst transparente Regeln aufgestellt werden. Dabei wurde durchaus erkannt, dass eine lückenlose Kontrolle der datenverarbeitenden Stellen bzw. Verantwortlichen aufgrund des großen Umfangs und der Vielschichtigkeit des Datenschutzes nicht möglich ist. Daher ist der Schutz der Daten primär eine Angelegenheit der verantwortlichen Stellen und Unternehmen, die zum Teil mit hohen Strafen rechnen müssen, falls Verstöße gegen die DS-GVO festgestellt werden.

Zudem geht die DS-GVO den deutschen Gesetzen vor. Dies gilt auch für die Gesetze aller anderen EU-Staaten. Das hat zur Folge, dass der Schutz der personenbezogenen Daten im EU-Ausland genau den gleichen Mindestschutz erfahren muss wie in Deutschland.

Im Bereich des Datenschutzes biete ich alle erforderlichen Tätigkeiten an. In Frage kommt zum einen die anwaltliche Beratungstätigkeit in Bezug auf eine Webseite oder datenschutzrechtliche Anfragen von Kunden, Verbrauchern oder Arbeitnehmern etc., aber auch die DS-GVO-Konformität des gesamten IT-Systems. Ich erstelle alle wichtigen Dokumente und unterstütze bei der Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO im eigenen Unternehmen. Ich berate auch bei einem Auskunftsersuchen, wenn ein Betroffener dieses geltend macht als auch bei der Abwehr unberechtigter Auskunftsersuchen gegenüber Verantwortlichen.

Zum anderen vertrete und berate ich meine Mandanten im Datenschutz auch außergerichtlich und gerichtlich. Dies betrifft unter anderem Verfahren vor den zuständigen (Landes-)Datenschutzbehörden oder vor den Verwaltungsgerichten. In Frage kommen insbesondere Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die DS-GVO. Ich vertrete verantwortliche Stellen und Unternehmen auch gegenüber Kunden, Verbrauchern oder Arbeitnehmern außergerichtlich und gerichtlich zur Abwehr von Ansprüchen nach der DS-GVO.

Unter gewissen Umständen biete ich auch die Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten an. Dabei ist die zu erbringende Leistung frei verhandelbar. Die Bestellung eines Rechtsanwalts als Datenschutzbeauftragten hat den Vorteil, dass aufgrund der hohen Expertise alle datenschutzrechtlichen Fragen und aktuellen Aspekte aus einer Hand beantwortet werden können. Es bedarf keiner weiteren kostenverursachenden Zuhilfenahme von Experten.

Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK Kiel) biete ich meinen Mandanten eine fundierte Beratung und umfassende Unterstützung in allen Fragen rund um den Datenschutz. Mit meinem Fachwissen und meiner langjährigen Erfahrung stehe ich Ihnen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und anderen relevanten Datenschutzbestimmungen zur Seite. Vertrauen Sie auf meine Expertise und kontaktieren Sie mich gerne für eine individuelle Beratung.

Bei Mandaten im Bereich Datenschutz werde ich für alle Personen tätig. Zu meinen Mandanten zählen Unternehmer, Arbeitgeber, Vereine und alle anderen verantwortlichen Stellen und Unternehmen, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten speichern und verarbeiten. Gegenstand der Mandate aufseiten der verantwortlichen Stellen sind häufig Fragen zur rechtmäßigen Umsetzung der DS-GVO im eigenen Betrieb oder bei den Geschäftsabläufen. Zudem gewinnt der Auskunftsanspruch gegenüber den datenverarbeitenden Stellen immer mehr an Bedeutung. Auskunftsverlangen bergen stets das Risiko einer Schadensersatzforderung wegen eines DS-GVO-Verstoßes. Daher greifen viele Verantwortliche bei Auskunftsverlangen auf anwaltliche Beratung zurück.

Weiter werde ich für Verbraucher, Arbeitnehmer und natürliche Personen tätig, die datenschutzrelevante anwaltliche Unterstützung benötigen. Dies betrifft hauptsächlich Mandate bei Verstößen gegen die DS-GVO zum Beispiel bei unvollständigen oder verfristeten Auskunftsersuchen sowie anschließender Schadensersatzforderungen. Bei Privatpersonen kommen zudem die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Soziale-Medien-Plattformen in Betracht, wie etwa nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Dies trifft insbesondere bei beleidigenden Äußerungen zu.

Der Datenschutz wirkt sich zu Zeiten der Digitalisierung in fast jeden gesellschaftlichen Bereich aus. Datenschutz beginnt bereits dort, wo Daten erhoben werden. Zum Beispiel beim Arzt, beim Arbeitgeber aber auch bei der Angabe von Namen und Anschrift in unverfänglichen Situationen wie bei einem Gewinnspiel. Nahezu überall werden Daten erhoben und verarbeitet. Daher werden Privatpersonen, die im Mittelpunkt der Schutzvorschriften der DS-GVO stehen, besondere Rechte zugestanden, um die Kontrolle über Bestand, Inhalt, Speicherdauer und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten zu behalten.

Datenschutzrecht ist ein gutes Recht. Allerdings führen die weitgehenden Ansprüche und Rechte der Betroffenen oftmals auch zu einem rechtsmissbräuchlichen Umgang mit der DS-GVO. Dazu ist zu erwähnen, dass die DS-GVO noch neu ist und die Regelungen abstrakt gehalten worden sind. Daher ist die DS-GVO mehr als andere Rechtsgebiete ein dynamisches Recht, weil es durch die Gerichte noch konkretisiert werden muss. Ein aktuelles Beispiel für die notwendige Konkretisierung ist der genaue Umfang des Auskunftsrechts des Betroffenen gegenüber einem Verantwortlichen. Diese Frage ist gegenwärtig häufig Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens.

Haben Sie Fragen?

Kontakt

Ich freue mich auf Ihre Anfrage! Für Sie bin ich 5 Tage pro Woche da und antworte im Regelfall innerhalb von 48 Stunden auf Ihre Nachricht.

Termin vereinbaren

Ich freue mich auf Sie!

Scroll to Top