IT-Sicherheitsrecht

Sie stehen vor einer IT-sicherheitsrechtlichen Fragestellung? Gemeinsam finden wir Lösungen, egal ob es um Datenlecks, das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 oder eine Haftungsfrage geht.

IT-Sicherheitsrecht

Schutz in der digitalen Welt

Die Bedeutung der Informationstechnologie im Geschäftsalltag ist heute unbestreitbar und prägt sämtliche Aspekte eines Unternehmens, angefangen bei der Kommunikation bis hin zur Herstellung von Produkten und der Buchführung. IT-Systeme bieten jedoch nicht nur die Möglichkeit, Geschäftsprozesse effizienter zu gestalten, sondern bergen auch erhebliche Risiken. Dabei ist das IT-Sicherheitsrecht eng mit Fragen zum Datenschutz und der Datensicherheit verwoben. Als zertifizierter Datenschutzbeauftrageter und Fachanwalt für IT-Recht lege sich seit Jahren einen besonderen Schwerpunkt auf dieses Rechtsgebiet.

Nicht nur aus praktischen Gründen ist die Gewährleistung von IT-Sicherheit von entscheidender Bedeutung:

  • Das Unternehmen hat ein eigenes Interesse daran, ein möglichst hohes Maß an Sicherheit aufrechtzuerhalten, um die eigenen betrieblichen Abläufe und geschäftlichen Geheimnisse zu schützen.
  • Unabhängig von der Branche unterliegen Unternehmen rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die IT-Sicherheit. Die genaue Reichweite dieser Pflichten ist jedoch schwer zu erfassen.

Jede Organisation verarbeitet in nahezu allen Fällen personenbezogene Daten, sei es von Mitarbeitern oder Kunden. Aus diesem Grund müssen beim Umgang mit solchen Daten die gesetzlichen Mindestanforderungen im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit gewährleistet werden. Auch zu diesen Fragestellungen berate ich umfassend und entwickle gemeinsam mit Ihnen Strategien zum rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten und zum Schutz dieser.

Die Säulen des IT-Sicherheitsrechts

Das IT-Sicherheitsrecht umfasst verschiedene rechtliche Aspekte, die auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene geregelt sind. Die Schlüsselaspekte des IT-Sicherheitsrechts umfassen:

  1. Datenschutz: Datenschutzregelungen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union legen fest, wie personenbezogene Daten gesammelt, verarbeitet und geschützt werden müssen. Organisationen müssen sicherstellen, dass sie den Datenschutzvorschriften entsprechen, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

  2. Cybersecurity: Gesetze und Vorschriften zur Cybersecurity verpflichten Unternehmen und Institutionen, angemessene Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme und Daten zu ergreifen. Dies schließt Vorschriften zur Meldung von Sicherheitsvorfällen ein.

  3. Urheberrecht und geistiges Eigentum: Das IT-Sicherheitsrecht berührt auch Fragen des geistigen Eigentums und des Urheberrechts, insbesondere in Bezug auf Software, Patente und Marken.

  4. Haftung und Schadenersatz: Das Recht regelt die Haftung im Falle von Datenschutzverletzungen oder Cyberangriffen, einschließlich der Verpflichtung zur Kompensation von Schäden.

Als Fachanwalt für IT-Recht berate ich sowohl Unternehmen und Organisationen, als auch Privatpersonen, die in Ihren Rechten auf dem Gebiet der IT-Sicherheit verletzt wurden oder werden. Dabei kann es sowohl um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen oder auch um die Abwehr dieser gehen.

Zu meinen Leistungen in diesem Bereich gehören unter anderem:

  • Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Vorwurf verletzter IT-Sicherheitsstandards
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Unternehmen und externen IT-Dienstleistern, die IT-Sicherheitsgesetze missachtet haben oder missachten.
  • Unterstützung bei der Entwicklung einer rechtskonformen IT-Sicherheitsstrategie
  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Dabei vertrete ich Sie außergerichtlich und auch prozessual.

Haben Sie Fragen?

Kontakt

Ich freue mich auf Ihre Anfrage! Für Sie bin ich 5 Tage pro Woche da und antworte im Regelfall innerhalb von 48 Stunden auf Ihre Nachricht.

Termin vereinbaren

Ich freue mich auf Sie!

Scroll to Top