Mietrecht

Haben Sie Fragen zum Mietrecht oder ein konkretes Problem? Einen meiner Schwerpunkte bildet das Mietrecht über Wohnräume und Gewerberäume.

Mietrecht

Was erfasst das Mietrecht und welche Tätigkeiten biete ich an?

Unter Mietrecht ist in erster Linie das Mietrecht über Wohnraum zu verstehen – knapp 50 Prozent der Deutschen leben in einer Mietwohnung. Darüber hinaus gibt es das gewerbliche Mietrecht, wenn zum Beispiel Händler einen Laden oder Unternehmen eine Immobilie mieten. Das gewerbliche Mietrecht betrifft den B2B-Bereich und ist weniger mieterfreundlich ausgestaltet als das Wohnraummietrecht. Wer zudem einen Leihwagen über das Wochenende fahren möchte, das Kino besucht oder einem Fitnessstudio beitritt, schließt hierfür ebenfalls regelmäßig einen Mietvertrag ab.

Im Bereich Mietrecht biete ich zum einen Rechtsberatung an und die anwaltliche Vertretung. Im Rahmen der rechtlichen Beratung stehe ich meinen Mandanten zu allen mietrechtlichen Fragestellungen als Ansprechpartner zur Verfügung. Für Vermieter erstelle ich Mietverträge nach ihren Wünschen und für Mieter prüfe ich vordergründig Mietverträge in Hinblick auf Ihre rechtlichen Interessen. Zudem kann ich wertvolle Hinweise geben, wie Vermieter oder Mieter in einer bestimmten Situation agieren sollten, wenn sie sich zwar anwaltlich beraten lassen wollen, aber nach außen hin allein auftreten wollen.

Im Bereich der anwaltlichen Vertretung bin ich auch außergerichtlich und gerichtlichen tätig, sofern meine Mandanten nicht selbst nach außen auftreten wollen. Ich nehme an Verhandlungen teil, übernehme wichtigen Schriftwechsel und vertrete die rechtlichen Interessen meiner Mandanten in gerichtlichen Konfliktsituationen. Sofern Sie Bedarf an anwaltlicher Tätigkeit im Mietrecht haben, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen.

Eine häufig gestellte Frage ist, ob Mieter oder Vermieter bei einem konkreten Beratungsbedarf lieber einen Mieterverein bzw. Vermieterverein aufsuchen sollten oder gleich einen Anwalt im Mietrecht. Wer sich als Mieter oder Vermieter bereits im Vorfeld eines Problems einem entsprechenden Interessenverband angeschlossen hat, tut gut daran, dieses Angebot auch zu nutzen. Denn schließlich soll sich der Mitgliedsbetrag auch auszahlen. Sofern der Interessenverband im Falle einer Streitigkeit jedoch keine Lösung erzielen kann, wird die Sache in der Regel ohnehin einem Anwalt im Mietrecht übergeben.

Ein Anwalt im Mietrecht deckt alle Tätigkeiten eines Mieter- bzw. Vermietervereins ab und kann darüber hinaus in gerichtlichen Konfliktsituationen tätig werden. Es ist durchaus richtig, dass die Vergütung eines Anwalts in bestimmten Punkten höher liegt als der Mitgliedsbeitrag in einem Interessenverband. Allerdings muss der Ratsuchende in einem Mieter- bzw. Vermieterverein bereits Mitglied sein, bevor ein Problem entsteht. Ein Anwalt kann zu jedem Zeitpunkt beauftragt werden und ist zudem in der Lage, schnell zu handeln.

Im Bereich Mietrecht kann ich von Seiten der Mieter als auch von Vermietern mandatiert werden. Im Allgemeinen werde ich für Privatpersonen, Hausverwalter, Unternehmen, Start-ups und Eigentümer tätig. Für Mieter steht zum Beispiel regelmäßig die Frage im Raum, die sich auf mögliche Rechtsmittel im Falle einer unberechtigten Nebenkostenabrechnung richtet. Ein stets wiederkehrendes Problem am Ende einer Mietzeit stellt häufig auch die Auszahlung bzw. der Einbehalt von Kautionsanteilen dar. Ich berate und vertrete Mieter gegenüber Vermietern bei Fragen zu Wohnraummietverhältnissen, aber auch zum allgemeinen Vertragsrecht im Bereich der Miete wie zur Kündigung eines Fitnessstudiovertrages oder bei Problemen mit Autovermietungen.

Weiter werde ich auch für Vermieter tätig. Hier stehen regelmäßig die Erstellung bzw. Beratung zu Mietverträgen im Vordergrund sowie die zügige Durchsetzung vertraglicher Ansprüche gegenüber dem Mieter bis hin zu berechtigten Mieterhöhungsverlangen. Ich berate Vermieter, Hausverwalter und Eigentümer bei allen mietrechtlichen Fragen und vertrete diese auch außergerichtlich bei Kündigungen gegenüber Mietern oder in gerichtlichen Konfliktsituationen der Räumungsklage.

Darüber hinaus berate und vertrete ich Unternehmen und Start-ups in Fragen des gewerblichen Mietrechts. Ich prüfe fremde Verträge auf die rechtlichen Interessen meiner Mandanten und nehme an Vertragsverhandlungen teil. Ich werde in allen Aspekten des gewerblichen Mietvertragsrechts tätig bis hin zur anwaltlichen Vertretung nach außen.

Das deutsche Wohnraummietrecht begünstigt in erster Linie den Mieter. Das hat den Hintergrund, dass der Mieter gegenüber dem Vermieter in einer schwächeren Position ist, was durch das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches ausbalanciert werden soll. In diesem Zusammenhang erfahren Begriffe wie Mietpreisbremse und Mietendeckel gegenwärtig eine gewisse mediale Aufmerksamkeit.

Doch nicht immer sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches die richtige Wahl für ein bestimmtes Mietverhältnis. Es kann durchaus angezeigt sein, dass ein Mietverhältnis noch mieterfreundlicher ausgestaltet sein sollte oder dass die Rechtsposition des Vermieters stärker in den Vordergrund getragen wird. Sofern Sie Fragen zum Wohnraummietrecht, zum gewerblichen Mietrecht oder zu speziellen Mietverhältnissen haben, können Sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen.

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