Start-Ups

Sie wollen ein Start-up gründen und brauchen rechtlichen Rat? Ich bin anwaltlicher Berater für Start-ups und Unternehmensgründungen.

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Was ist ein Start-Up und warum anwaltliche Gründungsberatung?

Ein Start-up ist ein geplantes oder junges Unternehmen, mit dem eine Geschäftsidee umgesetzt werden soll. Die Personen hinter dem Start-up gründen meistens zum ersten Mal ein Unternehmen und sind Profis, wenn es um das angebotene Produkt oder die angebotene Dienstleistung geht. Die Gründerpersonen bündeln ihre Ressourcen in die Entwicklung und Vermarktung des Produkts oder der Dienstleitung, um sich auf dem Markt zu etablieren. Start-ups können alles sein: Ich-AGs, 1-Mann-Gesellschaften und andere Einzelunternehmen, freie Berufe oder bloße Gewerbeanmeldungen.

Unabhängig von der genauen Bezeichnung stehen Start-ups – anders als etablierte Unternehmen – vor vielen Fragen und Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Kluge Köpfe können sicherlich viele Fragen autodidaktisch aus frei zugänglichen Quellen beantworten. Dies sollten sie auch tun, um erstens, ein Bewusstsein zu schaffen für wesentliche unternehmerische Entscheidungen und zweitens, um Geld zu sparen.

Clevere Köpfe, die ein professionelles Unternehmen aufbauen möchte, wissen, dass sie gewisse Fragen selbst nicht mit der erforderlichen Rechtssicherheit beantworten können. In diesen Fällen stehe ich Start-ups als kompetenter Rechtsberater und Ansprechpartner zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.

Ich begleite Start-ups bei der Gründung bis zu den ersten Schritten auf dem Markt und unterstütze später das Unternehmen bei allen rechtlichen Fragestellungen, die das tägliche Geschäft mit sich bringt. Zu Beginn der Gründung stehen regelmäßig Fragen zur Unternehmens- bzw. Rechtsform. Hierbei gibt es bestimmte Modelle, die sich in der Praxis für Start-ups bewährt haben. Entscheidende Kriterien können zum Beispiel die Bereitschaft der Gründerpersonen sein, persönlich zu haften oder die Anzahl der zu berufenen Geschäftsführer. Sollen jedoch zuvor noch Investoren oder mögliche Kooperationspartner angeworben werden oder wird die Geschäftsidee zwecks einer Unternehmens-Webseite vorab mit einer Webagentur geteilt, ist die Verwendung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA) nahezu unumgängliche Pflicht.

Noch vor dem Markteintritt sollten Start-ups die zukünftigen Vertragsbeziehungen zu den zukünftigen Kunden rechtlich sichern. Das bedeutet, dass unter anderem Kundenverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen erstellt werden müssen. Zudem sollten die Webpräsenzen des Start-ups die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, um keine unnötigen Abmahnungen von Mitbewerbern (!) auf dem Markt zu riskieren. Weiter können sich rechtliche Fragen zum B2B- und B2C-Marketing stellen, zu Nutzungs- und Verwertungsrechten bzw. Lizenzen sowie zum Markenschutz. Zu einem späteren Zeitpunkt kommen regelmäßig auch arbeitsrechtliche Herausforderungen auf die Unternehmensführung zu, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Ich vertrete und berate Start-ups in allen Phasen ihrer Entwicklung. Ich erstelle Verträge, Vertraulichkeitsvereinbarungen und andere wichtige Dokumente. Für meine Mandanten nehme ich an Vertragsverhandlungen teil und prüfe fremde Verträge, ob diese den Interessen meiner Mandanten entsprechen. In Konfliktfällen vertrete ich zudem ausgewählte Mandanten gegenüber anderen Unternehmen, Privatpersonen, Behörden oder vor Gericht.

Mit der Gründung meiner eigenen Rechtsanwaltskanzlei bin ich selbst ein Start-up. Daher bin ich nicht nur ein kompetenter Ansprechpartner in allen rechtlichen Fragestellungen, sondern auch in vielen anderen Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung der eigenen Geschäftsidee.

In erster Linie ist dabei an die Finanzierung des Start-ups zu denken, wofür sich viele staatliche oder europäische Förderprogramme anbieten. Oftmals ist das Verfassen eines Businessplans elementare Voraussetzung für die Finanzierung. Als weitere unternehmerische Pflichten kommen steuerrechtliche Aspekte und die Buchführung hinzu. Schließlich sollten auch wichtige Fragen zu Versicherungen und Altersvorsorge im Auge behalten werden.

Meine eigenen Erfahrungen als anwaltliches Start-up erlauben es mir, meinen Mandanten an geeigneter Stelle wertvolle Hinweise und Auskünfte zu geben, die über die klassische Rechtsberatung hinausgehen.

Ich möchte Start-ups mit meinen Mitteln fördern. Dabei gehe ich zwei Wege: Zum einen biete ich Start-ups in der Anfangsphase einen ermäßigten Vergütungssatz pro Tätigkeitsstunde an. Zum anderen besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer Ratenzahlung.

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass zu Beginn einer Zusammenarbeit ein persönliches Erstberatungsgespräch sinnvoll ist. Das Gespräch ist ausgerichtet auf das gegenseitige Kennenlernen. In erster Linie beantworte ich aber bereits erste konkrete Rechtsfragen zum Start-up, weshalb hierfür ein nicht ermäßigter Stundensatz in Rechnung gestellt wird. Kommt es daraufhin zu einer weitergehenden Zusammenarbeit, kann für die Anfangsphase des Start-ups ein ermäßigter Stundensatz vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass der ermäßigte Stundensatz für die Rechtsberatung gilt. Eine Tätigkeit in Form der anwaltlichen Vertretung meiner Mandanten nach außen unterliegt einer gesonderten Vergütung.

Eine andere Vergünstigung für Start-ups liegt in der Vereinbarung einer monatlichen Ratenzahlung. Der Inhalt der Ratenzahlung kann flexibel gestaltet werden. Sofern Mandanten eine Ratenzahlung wünschen, wird diese zum Zeitpunkt der Annahme des Mandats vereinbart.

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