Aktueller Überblick zu den Corona-Förderprogrammen (09.04.2020)

Seit dem Ausbruch der Corona-Krise haben die Bundes- und Landesregierungen zahlreiche Rettungspakete geschnürt. Die Bandbreite der Anti-Corona-Maßnahmen reicht von Sofortzahlungen über zinslose Darlehen bis hin zu Übernahmen von Kreditrisiken. Gefördert werden Solo-Selbständige, Unternehmen mit unterschiedlicher Mitarbeiterzahl, Sportvereine etc. Doch welches Förderprogramm ist für wen bestimmt? Und wie genau sieht die staatliche Unterstützung aus? Dieser Update-Beitrag gibt einen nützlichen Überblick zu den Corona-Förderprogrammen.

Lesezeit ca. 5 Minuten (1000 Wörter)
Es gibt bereits viele Corona-Förderprogramme, die uns Wirtschaftsakteuren jeglicher Couleur unter die Arme greifen sollen. Es vergeht nicht eine Woche, in der nicht eine neue Hilfsmaßnahme angekündigt wird oder bestehende Programme neu ausgerichtet werden. Hinzukommt, dass der Bund und die Länder jeweils eigene Hilfsprogramme lancieren. In dieser Gemengelage den Überblick zu behalten, ist für viele Betroffene nicht leicht.

Daher stellt dieser Beitrag die verschiedenen Corona-Fördermittel auf Bundesebene und diejenigen des Landes SH dar. Dabei werden die Betroffenen in Gruppen eingeteilt, wonach sich gleichzeitig der Aufbau des Beitrages orientiert (zum Beispiel Solo-Selbständige, Unternehmen bis zu und ab 50 Mitarbeitern). Wer wertvolle Tipps zum Ausfüllen der Anträge auf Soforthilfe in SH gebrauchen kann, findet sie in diesem Beitrag.

1. Gruppe: Solo-Selbständige, Freiberufler und Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern

Der Bund hat das 50-Milliarden-Euro starke Soforthilfeprogramm ins Leben gerufen. Gefördert werden Solo-Selbständige, Freiberufler und Unternehmen mit bis zu 10 Vollzeitmitarbeitern (oder Äquivalenzen bei Teilzeit- und 450-Euro-Kräften). Das Programm sieht vor, dass die Betroffenen mit 0 bis 5 Mitarbeitern bis zu 9.000 € erhalten. Das Sofortgeld ist kein Darlehen und muss nicht zurückgezahlt werden.

Betroffene mit bis zu 10 Mitarbeitern können bis zu 15.000 € erhalten. Die genauen Vergabekriterien werden von den Ländern festgelegt, über die auch die Anträge gestellt werden. In SH ist dies Sache der IB.SH. Die Bearbeitungszeit der Anträge variiert. Bei eindeutigen Fällen erfolgen die Bescheidung und Auszahlung innerhalb von Tagen.

Bis zum Beginn dieser Woche hat SH bereits mehr als 50 Millionen Euro an 5.800 Betroffene ausgezahlt (durchschnittlich also 8.620 €). Dies entspricht bereits ca. zehn Prozent der Gesamtfördermittel des Sofortprogramms des Bundes. Es ist absehbar, dass die 50 Milliarden Euro nicht reichen werden.

Des Weiteren unterstützt der Bund diese Betroffenen-Gruppe durch Darlehen der KfW. Die Kreditprogramme sind gestaffelt nach der Dauer der Marktzugehörigkeit. Einen Überblick verschafft die Seite der KfW.

Weitere Förderprogramme sind die Stundung der Steuerschulden und die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Einen passenden Überblick zu den weiteren Hilfsmaßnahmen von Bund und Land SH finden Sie in diesem Beitrag.

2. Gruppe: Unternehmen mit zwischen 11 und 50 Mitarbeitern

Der Bund fördert Unternehmen in “geordneten finanziellen Verhältnissen” und mit 11 bis zu 50 Mitarbeitern durch den KfW-Schnellkredit. Der Bund übernimmt dabei 100 Prozent des Kreditrisikos; eine Prüfung der Hausbank erfolgt nicht. Die maximale Darlehenssumme beläuft sich auf bis zu drei Monatsumsätzen des Jahres 2019. Betroffene Unternehmen können bis zu 500.000 € beantragen. Ob das Darlehen zinslos ist und wie lange die Bearbeitung der Anträge dauert, ist gegenwärtig noch nicht bekannt. Die Anträge sollen aber ab heute auf der Seite der KfW einseh- und abrufbar sein.

Das Land SH hat das Landesprogramm Corona-Soforthilfe initiiert (). Das Programm, das auf die Förderung der Mittelstandsunternehmen in SH gerichtet ist, sieht eine Verteilsumme von insgesamt 150 Millionen Euro vor. Betroffene Unternehmen dieser Gruppe können mit einem einmaligen Sofortzuschuss von bis zu 30.000 € rechnen. Die genauen Vergabekriterien stehen noch nicht fest. Die Anträge können voraussichtlich ab dem 14. April 2020 bei der IB.SH gestellt werden.

Darüber hinaus gibt es in SH noch den Mittelstandssicherungsfonds. Doch anders als der Name suggeriert, handelt es sich hierbei um eine Spezialmaßnahme einzig für Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättenbetriebe. Kern des Programms ist die Vergabe eines für die ersten fünf Jahre ausgelegten zinslosen Darlehens. Die Darlehenssumme beträgt zwischen 15.000 € und 75.000 €. Allerdings ist vorgesehen, dass die Hausbank 10 Prozent des Kreditrisikos tragen muss. Dies hat sich in der jüngsten Vergangenheit jedoch oftmals als schwierig herausgestellt.

Schließlich gelten für die betroffenen Unternehmen dieser Gruppe ebenfalls die Möglichkeiten der Stundung der Steuerschulden und von Kurzarbeitergeld.

3. Gruppe: Unternehmen ab 50 Mitarbeitern

Unternehmen dieser Größe steht ebenfalls der KfW-Sofortkredit zur Verfügung. Die Darlehenssumme beträgt hier bis zu 800.000 €. Zu weiteren Einzelheiten verweise ich freundlich nach oben bzw. auf die Seite der KfW.

Hat ein Unternehmen dieser Gruppe einen höheren Finanzbedarf als durch den KfW-Sofortkredit vorgesehen, stellt der Bund durch die KfW weitere Kredite zur Verfügung. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds () sieht unter anderem vor, dass Unternehmen ein Kredit von bis zu 1 Milliarde Euro bewilligt werden kann. Diese Sonderprogramme sehen Zinsverbesserungen und eine Übernahme des Kreditrisikos des Bundes in Höhe von 80 Prozent vor.

4. Spezielle Corona-Förderprogramme in SH für Sport und Kultur

Sportvereine und -verbände in SH werden besonders bedacht. Sportvereine, die Mitglied im Landessportverband sind, erhalten pro Vereinsmitglied 15 €. Die begehrte Einmalzahlung muss nicht zurückgezahlt werden. Sportverbände erhalten zwischen 2.500 € und 25.000 €. Die Höhe richtet sich ebenfalls nach der Mitgliederzahl. Die Anträge werden bei dem Innenministerium eingereicht. Abrufbar sind die Anträge zusammen mit weiteren Informationen auf dieser Seite.

Darüber hinaus gibt es die Soforthilfe Kultur. Neben gemeinnützigen Kultur- und Bildungseinrichtungen können auch Künstler/innen, die Film- und Kreativwirtschaft sowie Kinos gefördert werden. Für gemeinnützige Einrichtungen und Künstler/innen sind Sofortgelder von bis zu 9.000 €, 15.000 € oder bis zu 30.000 € veranschlagt. Verantwortlich ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in SH.

Ergebnis zu den Corona-Förderprogrammen

Erst nach und nach kommen verschiedene Betroffenen-Gruppen zum Vorschein, die von den Corona-Förderprogrammen des status quo nicht ausreichend erfasst werden. Deshalb wird auch stetig nachgebessert. Für die Bundes- und Landesregierungen ist es ein Prozess des Trial-and-Error. Insgesamt bin ich jedoch der Ansicht, dass die Politik viel unternimmt, um uns Wirtschaftsakteuren unter die Arme zu greifen.

Ich informiere laufend und gut zu den wirtschaftspolitischen Maßnahmen in Sachen Corona. Bleiben Sie auf dem Laufenden und folgen mir via Facebook, Twitter, Google oder Xing.

Sie sind Freiberufler, Solo-Selbständiger, Unternehmer oder Arbeitgeber aus Kiel oder Schleswig-Holstein und haben Fragen zur Antragstellung oder benötigen Hilfe hierbei? Dann nehmen Sie gerne unter info@anwalt-daum.de Kontakt zu mir auf.
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