Vorbestraft nach Frustfoul

Wer beim Sport böse foult, handelt sich mittlerweile auch Ärger mit der Justiz ein. Letzte Woche hat das Oberlandesgericht in Celle bestätigt, dass ein Frustfoul eine Anklage wegen Körperverletzung nach dem Strafrecht mitsamt saftiger Geldstrafe nach sich ziehen kann. Sportler aller Arten sollten den Gerichtsbeschluss daher ernst nehmen, denn sie riskieren auch einen Eintrag ins …

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